Allgemeine Hinweise

 

Schweigepflicht

Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht. Das bedeutet, niemand erhält von mir Auskunft über den Patienten oder seine Therapie. Eine Ausnahme ist die gezielte Entbindung von der Schweigepflicht durch den Patienten oder seine Eltern, so dass ich z.B. mit Erziehern oder Lehrern Kontakt aufnehmen darf.

Barrierefreiheit

Die Praxis kann per Fahrstuhl erreicht werden, allerdings müssen im Erdgeschoss drei Treppenstufen überwunden werden.

Erstgespräch

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die Versichertenkarte sowie Vorbefunde oder vorliegende Entwicklungsberichte mit.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Vor der Beantragung einer Psychotherapie können mehrere psychotherapeutische Sprechstunden durchgeführt werden. Diese dienen dazu, die Voraussetzung für eine ambulante Psychotherapie zu prüfen und ggf. andere Maßnahmen zu empfehlen.

Probatorik

Vor einer Psychotherapie finden maximal 6 probatorische Termine statt. Diese „Probesitzungen“ stehen zur Verfügung, um sich gegenseitig kennenzulernen, eine Diagnostik durchzuführen und Ziele zu vereinbaren. Zudem wird überprüft, ob eine Verhaltenstherapie notwendig und sinnvoll ist.

Kosten

Die Kosten einer Verhaltenstherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die probatorischen Sitzungen werden grundsätzlich übernommen. Für eine Kurz- oder Langzeittherapie wird ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht. Eine Kurzzeittherapie kann bei Bedarf später in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

In der Regel werden die Kosten der Verhaltenstherapie ebenfalls von privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe getragen. Schauen Sie in Ihren Vertrag oder nehmen Sie Kontakt zu ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle auf, um sich zu vergewissern. Das Honorar berechnet sich jeweils nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten mit dem 3,0 fachen Satz. Erstattet wird von den privaten Versicherungen und Beihilfestellen in den meisten Fällen der 2,3 fache Satz, so dass es zu einer Zuzahlung kommt, die selbst übernommen werden muss.

Darüber hinaus kann ich auch Selbstzahlern eine verhaltenstherapeutische Behandlung unter den oben genannten Honorarbedingungen anbieten.